§3 Mitgliedschaft – 1 Aufnahme

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    Vorschlag

    Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe eines schriftlichen Aufnahmeantrages eingeleitet, über den der Vorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder entscheidet.
    Für die Aufnahme Minderjähriger ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen gesetzlichen Vertreters als erteilt . Mit dem Aufnahmeantrag ist der aufnahmeersuchenden Person die Satzung des Vereins auszuhändigen. erkennt das Mitglied die Satzung an.
    Die Abgabe des Aufnahmeantrages bedeutet vorläufige Aufnahme in den Verein. Mit der vorläufigen Aufnahme ist das Mitglied bereits an die Satzung einschließlich der erlassenen Ordnungen gebunden.
    Die Satzung ist jederzeit frei zugänglich auf der Homepage http://www.TC-Longimanus.de einsehbar.

    Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung. Neben einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Aufnahmegebühr ist ein Beitrag zu entrichten. Höhe und Zahlungsweise werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Aufnahmemonat ist beitragsfrei.Bezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

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