§3 Mitgliedschaft – 3 Kosten

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    Anonym
    Inaktiv

    Vorschlag

    Die Höhe der Beitragskosten ist der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen.

    Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar direkt auf das Vereinskonto bis spätestens 15.02. des Jahres.

    Auslagen für Mahnungen (Porto etc.) bei nicht fristgerechten Beitragszahlungen sind vom Mitglied zu erstatten. Eine Mahngebühr wird fällig.

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