Vorschlag:
Der Vorstand besteht aus:
1. dem/der 1. Vorsitzende/n
2. dem/der 2. Vorsitzende/n
3. dem/der Kassenwart/in
4. dem/der Schriftführer/in / Pressewart/in
5. dem/der Ausbildungsleiter/in
6. dem/der Gerätewart/in
7. dem/der Jugendwart/in
Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Je 2 von Ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des TCL berechtigt.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. (Ist schon unter §6 angegeben, sollte nur an einer Stelle definiert werden.)
Beschlüsse des Vorstandes sind in einer Niederschrift festzuhalten.