§3 Mitgliedschaft – 2 Arten

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    Vorschlag

    Mögliche Mitgliedschaften
    1. Eine passive Mitgliedschaft als Fördermitglied ist möglich, hierüber entscheidet der Vorstand. Passive Mitglieder sind von tauchsportlichen Tätigkeiten (einschließlich Training) ausgeschlossen.
    2. Eine Zweitmitgliedschaft ist möglich. Die dafür gültigen Vorasusetzungen hat das Mitglied einmal jährlich selbstständig nachzuweisen.
    3. Ehrenmitgliedschaften werden nach Beschluß der Mitgliederversammlung für Mitglieder, die sich durch besondere Verdienste für den Verein hervorgehoben haben, ausgesprochen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Eine Ehrenmitgliedschaft verfällt nach 5Jahren und kann dann erneuert/verlängert werden.
    4. Ermäßigte Mitgliedschaft betrifft Schüler und Studenten. Die dafür gültigen Vorasusetzungen hat das Mitglied einmal jährlich selbstständig nachzuweisen.

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