§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

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  • #8373
    Anonym
    Inaktiv

    Alte Formulierung:

    Im Rahmen der geltenden Bestimmungen sind alle Mitglieder berechtigt, die
    Vereinseinrichtungen zu nutzen und in allen tauchsportlichen Angelegenheiten
    den Rat und die Unterstützung der Vereinsorgane in Anspruch zu nehmen.
    Die aktiven Mitglieder verpflichten sich, die ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung,
    die den VDST-Richtlinien entspricht, durchzuführen.
    Den Mitgliedern sind eigenmächtige Handlungen im Namen des Vereins oder
    zum Schaden des Vereins untersagt.

    #8418
    Anonym
    Inaktiv

    Keine Änderungswünsche meinerseits.

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